Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.